Welchen Schutz benötigen Sie als Handwerker wirklich?

Welchen Schutz benötigen Sie als Handwerker wirklich?

Welchen Schutz benötigen Sie als Handwerker wirklich?

Eines ist unumstritten: Mit rund 414.000 Ausbildungsstellen, über 5,2 Millionen Arbeitsplätzen und einem Umsatz von knapp 516 Mrd. Euro bilden rund eine Million deutsche Handwerksbetriebe das Rückgrat unserer Wirtschaft.„Doch wo viel gearbeitet wird, kann auch viel passen!“ Grundsätzlich brauchen Handwerker eine solide „Grundausstattung“ in Sachen Versicherungen. Diese sollte mindestens einen ausreichenden Schutz gegen Forderungen aus Haftpflichtschäden und gegen die Kosten von Rechtsstreitigkeiten umfassen. Daneben sollte aber auch die persönliche Vorsorge nicht zu kurz kommen. Daher bieten wir Ihnen folgenden Schutz: Gewerbe-Haftpflicht - wir übernehmen zu leistende Entschädigungen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme - wir prüfen in Ihrem Interesse auch, ob und inwieweit überhaupt eine Schadenersatzpflicht besteht - wir stehen Ihnen im Schadenfall jederzeit mit fachmännischem Rat zur Seite - individueller Versicherungsschutz, angepasst an die Bedürfnisse Ihres Betriebes - wir bieten Ihnen optimalen Versicherungsschutz Sind die Ansprüche ungerechtfertigt, wehren unsere Experten diese mit juristischem Sachverstand ab und tragen auch damit verbundene Kosten. Berufsunfähigkeit Neben schweren Krankheiten wie Krebs oder psychischen Leiden führen häufig Rücken- und Gelenkprobleme zur Berufsunfähigkeit. Viele Handwerksberufe gehören zu den besonders gefährdeten Berufsgruppen- Bandscheibenvorfälle oder Knieprobleme sind leider keine Seltenheit. Die gesetzliche Unterstützung reicht in der Regel bei weitem nicht aus. Altersvorsorge – Wie sich ein erfülltes Arbeitsleben auch später richtig auszahlt Dass es ohne private Zusatzvorsorge auch in Sachen Rente heute fast nicht mehr geht, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Selbstständige, Betriebsinhaber oder Unternehmer, die nicht in die staatliche Rentenversicherung einzahlen, sind hier besonders unter Zugzwang. Aber auch sie haben die Möglichkeit, mit staatlicher Unterstützung für einen finanziell abgesicherten Ruhestand vorzusorgen. So lassen sich gerade mit dem – auch als Rürup-Rente bekannten – Modell der Basis-Rente zum Teil erhebliche Steuervorteile nutzen. Schon ab dem ersten Euro wirkt sich der eingezahlte Beitrag steuermindernd aus. Vorsorgebeiträge – neben Rürup beispielsweise Beiträge auch zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse – sind bis zur Höchstgrenze von maximal 20.000 Euro pro Jahr für Singles und bis zu 40.000 Euro pro Jahr für Verheiratete abzugsfähig. Im Jahr 2013 können 76 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der absetzbare Anteil steigt bis 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte, bis 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind. Auch wenn die steuerliche absetzbare Obergrenze von 40.000 Euro fix ist, erlaubt Rürup in der Regel beliebig hohe Beitragszahlungen. Je nach finanzieller Lage können Sparer also mal mehr, mal weniger in den Vertrag einzahlen. Und sogar für den wirtschaftlich schlimmsten Fall sehen die Im Insolvenzfall gerät das angesparte Kapital in der Regel nicht in die Insolvenzmasse – jedenfalls nicht, solange sich die Versicherten noch in der sogenannten Ansparphase befinden. Rechtsschutz – damit Sie immer zu Ihrem Recht kommen Handwerksbetriebe arbeiten im Geschäftsalltag mit vielen Parteien zusammen: Lieferanten, Kunden und Behörden. Die D.A.S. Experten wissen aus Erfahrung: „Ärger ist dabei nicht immer zu vermeiden. Allein die mangelnde Zahlungsmoral eines Kunden kann dabei zu einer erheblichen Belastung für den Betrieb werden.“ Denn das Eintreiben von Außenständen ist meist teuer und zeitintensiv. Auch ein professionelles Rechnungsmanagement garantiert nicht immer die schnelle Begleichung der Fehlbeträge. Wird eine korrekt gestellte Rechnung nicht bezahlt, kann der Unternehmer das sogenannte außergerichtliche Mahnverfahren einleiten oder mit dem säumigen Zahler Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung vereinbaren. Zahlt der Kunde weiterhin nicht, bleibt oft nur noch der Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens (§ 688 ff. ZPO). Am Ende steht der Vollstreckungsbescheid, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken kann (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Forderungsmanager können für das Unternehmen die professionelle Abwicklung des Inkassoverfahrens übernehmen. Den Vorteil kennen die Rechtsexperten der D.A.S.: „Dies spart den Unternehmen Kosten und hilft, ihre Liquidität zu sichern.“ Versicherte Unternehmen können das Forderungsmanagement im Bedarfsfall sogar als Versicherungsleistung in Anspruch nehmen. Maschinenversicherung – damit alles wie geschmiert läuft Die ERGO Maschinenversicherung ist ein unentbehrlicher Schutz für Ihr Unternehmen. Nur ein reibungsloser Produktionsablauf sichert Ihnen optimale Wettbewerbsfähigkeit. Schützen Sie Ihre mobilen Geräte als auch stationären Maschinen mit einer Versicherung. Ihre Vorteile: -Drei Versicherungslösungen stehen Ihnen zur Verfügung: Die Maschinenversicherung für stationäre Maschinen Die Maschinen- und Kaskoversicherung für fahrbare oder transportable Geräte und Die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung -Weitreichend abgesichert, zum Beispiel bei Schäden verursacht durch Bedienungsfehler, Überspannung oder Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen -Ideal für Baugewerbe und -industrie, Graphische Betriebe, Metallerzeugung und -verarbeitung, Kunststoff-, Gummi- und Lederverarbeitung, Holzbearbeitung, Textilbetriebe und die Nahrungsmittelindustrie -Schnelle und kompetente Schadenregulierung Volldampf für Ihre Sicherheit Das ERGO Maschinenversicherungspaket besteht aus drei Bausteinen. Es bietet Ihnen Schutz für Ihre stationären Maschinen, Ihre mobilen Maschinen und sichert Sie gegen Betriebsunterbrechung ab. Maschinen- und Kaskoversicherung für fahrbare oder transportable Geräte -Versichert werden fahrbare oder transportable Geräte, wie zum Beispiel -Hub- und Gabelstapler -Estrich- und Zementpumpen -Turmdreh-, Portal und Laufkrane -Bauaufzüge, Hubarbeitsbühnen -Planierraupen, Grader, Straßenwalzen, Stampf- und Rüttelgeräte -Bagger, Ladegeräte, Schaufellader -Mischmaschinen, Transportmischer -Kompressoren Versicherungsschutz besteht für unvorhergesehene Schäden, zum Beispiel durch: -Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter -Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler -Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung -Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen -Wasser-, Öl- und Schmiermittelmangel -Zerreißen infolge Fliehkraft -Überdruck oder Unterdruck -Sturm, Frost, Eisgang -Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung -Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub -Erdbeben, Überschwemmung Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung Wird die Einsatzmöglichkeit einer stationären Maschine durch einen versicherten Sachschaden unterbrochen oder beeinträchtigt, so wird der dadurch entstehende Unterbrechungsschaden ersetzt, und zwar -der entgangene Betriebsgewinn -die fortlaufenden Kosten. Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

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